Bruchschule Dinslaken

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bruchschule hat den Anspruch, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Sie soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments steht. Folgende Erklärung gilt für den Internetauftritt der Bruchschule (www.bruchschule.de) mit ihren Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite www.bruchschule.de mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites

Diese Internetseite ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit unserer Internetseite zu verbessern. Wir bitten hierfür allerdings um etwas Geduld, da eine barrierefreie Umgestaltung mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Wir bemühen uns um die Behebung der Barrieren. Insbesondere gibt es aktuell folgende Defizite:

  • Bei den Websitebausteinen ist der Kontrast von Farbe, Grafiken und Textelementen zu niedrig.
  • Es sind nicht alle Funktionen der Website einwandfrei über die Tastatur nachzuvollziehen bzw. der Reihe nach zu bedienen.
  • Es fehlen Alternativtexte für Fotos, Schaltflächen und Grafiken oder haben einen falschen Alternativtext.
  • Eine konstante Zuordnung über die Hierarchien bei den Überschriften ist nicht über die gesamte Internetseite gegeben.
  • PDF-Downloads wurden nicht in einer barrierefreien Version erstellt. Wir versuchen, diese zu gegebener Zeit durch barrierefreie Versionen zu ersetzen. 

Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 22. September 2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von der GGS Bruchschule erstellten Selbstbewertung verfasst.

Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, schicken Sie uns gerne eine Email.
Email: bruchschule@dinslaken.de
Wir freuen uns über Ihre Ideen, Wünsche oder Anregungen zur Barrierefreiheit.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW überwacht periodisch, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter: 

https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Kontaktanfragen zur Barrierefreiheit der Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und öffentlichen Stellen zu lösen. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen nach §11 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW zugeordnet.
Weitere Informationen zur Ombusstelle:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik